In der Rubrik Über uns werden detaillierte Informationen zur Energiegenossenschaft Overather Bürgerschaft eG inklusive der aktuell gültigen Satzung dargestellt. Wer Mitglied werden möchten, folgt bitte den folgenden Anweisungen.

Bitte das folgende Beitrittsformular ausdrucken, die Felder mit den aufgeführten Daten ausfüllen und unterschreiben:

Wer sich mit einem Anteil beteiligen möchte, dann bitte die Kreuze bei „Beitrittserklärung“ und „Ich erkläre hiermit meinen Beitritt…“ machen.

Sobald die Beitrittserklärung bei uns angekommen ist und die Summe des Anteils auf dem unten angegebenen Konto verbucht wurde, erhält das neue Mitglied die Bestätigung der Aufnahme in die Mitgliederliste sowie die Mitgliedsnummer schriftlich.

Wer mehr als einen Anteil wünscht, dann bitte alle vier Felder ankreuzen und die Anzahl an Geschäftsanteilen gesamt, unten angeben. Der weitere Ablauf ist ansonsten wie beim Erwerb von einem einzelnen Anteil.

Der Erwerb von Anteilen für minderjährige Kinder ist möglich, sollte aber nach Angabe des Genossenschaftsverbandes erst nach Gründung erfolgen. Dafür wird dann eine ergänzte Beitrittserklärung bereitgestellt.

Die Beitrittserklärung können per Scan (mit Unterschrift) an folgende Mailadresse gesendet werden: info@engob.de oder per Post an:

Stadtwerke Overath Energie (O-Saft), Hauptstr. 77, 51491 Overath

Natürlich können die Beitrittserklärung auch in den O-Saft-Briefkasten vor unserem Ladenlokal auf der Hauptstr. 77 eingeworfen werden.

Für die Einzahlung der Anteilssumme (500,- € je Anteil) unbedingt das Konto der Energiegenossenschaft Overather Bürger – EnGOB.de benutzen. Kontodaten:

Kontoinhaber:           Energiegenossenschaft Overather Bürgerschaft eG i.Gr.
Bank:VR Bank eG Bergisch Gladbach-Leverkusen
IBAN:DE50 3706 2600 4051 0400 10
BIC:GENODED1PAF

Zusätzlich muss der folgenden Verwendungszweck angegeben werden:

Name, Vorname, Adresse, Anzahl Anteile: __, EnGOB.de

Die Angabe der Anteile ist notwendig, damit das Gründungskapital später im Einzelnen nachgewiesen werden kann.

Name und Vorname können durch einen Firmennamen ersetzt werden, soweit Firmenanteile erworben werden.

Das Stimmrecht in der Generalversammlung der Energiegenossenschaft kann per Vollmacht an eine andere Person übertragen werden. Dafür bitte das folgende Formular verwenden:

Ein Bevollmächtigter darf nur für maximal zwei Mitglieder das Stimmrecht ausüben.